Die Voraussetzungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Anerkennung als Fraktion/Gruppe dürften in der jüngsten Vergangenheit herabgesetzt worden sein (Entscheidung des OVG vom 12.12. 2014 – 15 B 1139/14). Der besagten Entscheidung, mit der ein Fraktionszusammenschluss anerkannt worden ist, liegt ein nahezu identischer Sachverhalt wie im hier betroffenen Fall zugrunde. Davon ausgehend spricht aus der Sicht der Kammer alles dafür, dass bei den Klägern eine grundsätzliche politische Übereinstimmung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken im Sinne von §56 Abs. 1 Satz 3, 4 i.v.m. Satz 1 Gemeindeordnung NRW gegeben ist.
In Kurzform: Thorsten und Frank sind also natürlich eine Ratsgruppe. Allerdings hat die Kammer noch kein abschließendes Urteil erlassen, denn sie räumt der Stadt Hagen die Möglichkeit ein, die Ratsgruppe in den nächsten Tagen anzuerkennen, auch um einen »politischen Flurschaden« zu vermeiden. Kommt die Anerkennung von Seiten der Stadt nicht, wird in spätestens 14 Tagen ein Urteil in unserem Sinne gesprochen. Es wird also definitiv eine Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg/Piratenpartei Hagen geben. Alles weitere wird sich in den nächsten Tagen ergeben.