Europäischer Gerichtshof spricht Urteil im WLAN-Prozess – PIRATEN fordern Reform

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil in der Klage des Gautinger Gemeinderats und PIRATEN-Mitglieds Tobias McFadden zur WLAN-Störerhaftung gesprochen. In seinem Richterspruch ist der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts nicht in seiner Gesamtheit gefolgt.

Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piraten in Schleswig-Holstein und Datenschutzexperte der Piratenpartei, reagiert empört auf das Urteil:

Dieses Urteil schützt zwar WLAN-Anbieter vor Schadensersatzansprüchen, jedoch ist der geforderte Passwort- und Identifizierungszwang vorgestrig und ein technologiefeindlicher Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Nach dieser Logik müssten auch Telefonzellen und Briefkästen mit einem Identifizierungszwang versehen werden. Bundesregierung und EU-Kommission müssen diesen Angriff auf offene passwortfreie Internetzugänge abwehren und die gesetzlichen Regelungen ändern.

Ein Identifizierungszwang ist völlig untauglich, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Denn auch bei Vergabe eines Passworts ist nicht rückverfolgbar, welcher WLAN-Nutzer eine konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Statt offenes WLAN zu verbieten, sollte man den Urhebern beispielsweise durch die Einführung einer Pauschalvergütung ähnlich der Geräteabgabe entgegenkommen und privates Filesharing im Gegenzug legalisieren.

Tobias McFadden zum Urteil:

Das Urteil ist nicht Fisch, nicht Fleisch. Ich sehe es als Teilerfolg für mein Verfahren an, das jetzt am Landesgericht München weiter geht. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Der Kampf für Freie Netze wird jetzt erst richtig beginnen!

Weitere Informationen im Artikel zur Pressekonferenz der Piratenpartei Deutschland zum Urteil zur Störerhaftung