Ratsgruppe anerkannt

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 erklärte der Leitende Städtische Rechtsdirektor, Herr Hoffmann, dass im Rahmen der Verwaltungsgerichtsverhandlung am 4. September 2015 in Sachen Anerkennung der Ratsgruppe Bürger für Hohenlimburg/Piraten Hagen vom Gericht signalisiert worden sei, dass ein gemeinsames Gruppenverhalten der beiden Mitglieder nunmehr erkennbar und die Gruppe somit anzuerkennen sei. Aus Gründen der Prozessökonomie erkenne die Stadt Hagen die Ratsgruppe daher nunmehr an. Diese Darstellung ist nach Ansicht unserer Ratsgruppe grob verkürzt und somit verzerrend.

Nicht ausgeführt wurde durch Herrn Hoffmann beispielsweise, dass schon die Ablehnung der Ratsgruppe auf dem Weg eines Verwaltungsaktes nicht zulässig war. Die entsprechenden Bescheide vom 3. Juli 2014 wurden somit im Rahmen der Verhandlung aufgehoben.

Des Weiteren wurde vom Vorsitzenden Richter ausgeführt, dass eine Ratsgruppe dann anzuerkennen ist, wenn die Mitglieder den Willen zum gleichgerichteten politischen Wirken bekunden und dem keine deutlich begründeten Zweifel entgegen stehen. Im vorliegenden Fall erkennt das Gericht zahlreiche programmatische Übereinstimmungen zwischen den Bürgern für Hohenlimburg und den Piraten Hagen. Zweifel seien nur dann angebracht, wenn eine solche programmatische Nähe nicht erkennbar ist, wie etwa bei einem Zusammenschluss von NPD und Die Linke.

Spätestens mit dem Urteil des OVG vom 12. Dezember 2014 (15 B 1139/14) in einem gleich gelagerten Fall hätte der Stadt Hagen klar sein müssen, dass unsere Ratsgruppe anzuerkennen ist. Dies wurde der Verwaltungsspitze im Januar 2015 auch mitgeteilt.

Wir freuen uns auf eine weiterhin angenehme, faire und konstruktive Zusammenarbeit unter veränderten Vorzeichen mit den Mitgliedern der Fraktionen.

Frank Schmidt (BfHo)
Thorsten Kiszkenow (Piraten Hagen)