Sind Einzel- und Gruppenmitglieder in Räten und Kreistagen nur Mandatsträger 2. Klasse?

Hier veröffentlichen wir die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thorsten Sommer der Piratenfraktion im Landtag NRW mit 4 Fragen an die Landesregierung zu Rechten von Einzel- und Gruppenmitgliedern in Räten und Kreistagen:

Frage 1:
Ist die Landesregierung der Auffassung, dass alle demokratisch gewählten Mandatsträger von Räten und Kreistagen die gleichen Aufgaben sowie das gleichwertige Recht auf politische Willens- und Entscheidungsbildung in ihren Gremien haben?

Frage 2:
Sieht die Landesregierung in den Regelungen der Gemeinde- sowie Kreisordnung zu Rechten, die dort ausschließlich Fraktionen zuerkannt sind, keine Benachteiligung von Einzel- und Gruppenmitgliedern der Räte und Kreistage?

Frage 3:
Hält die Landesregierung diese Benachteiligung für Einzel- und Gruppenmitgliedern von Räten und Kreistagen für verfassungskonform im Hinblick auf den Wahlrechtsgrundsatz der Stimmengleichheit?

Frage 4:
Sieht die Landesregierung hier Handlungsbedarf?

Die Antwort der Landesregierung:
Hier die ausführliche Antwort auf die Kleine Anfrage im PDF-Format zum Download.