Neue EU-Verordnung: Netzsperren im Namen des “Verbraucherschutzes”

Am 14. November hat das Europäische Parlament die Reform der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation) beschlossen. Leider sieht die neue Verordnung generelle Netzsperren vor. Nach der neuen Regelung bekommen Verbraucherschutz-Behörden der Mitgliedsstaaten die Befugnis, nicht weiter definierte Dritte anzuweisen, den Zugang zu Webseiten zu sperren, ohne dass dafür ein richterlicher Vorbehalt notwendig wäre.

Internet-Provider werden dadurch gezwungen, eine Sperr-Infrastruktur für Webseiten zu schaffen, die später potenziell für andere Zwecke missbraucht werden kann – einschließlich Zensur. Erst kürzlich wurden zum Beispiel Webseiten im Zusammenhang mit dem katalonischen Unabhängigkeits-Referendum gesperrt. Die Einrichtung dieser Sperren war nur deswegen so kurzfristig möglich, weil die nötige Sperrinfrastruktur zuvor bereits für andere Zwecke etabliert wurde – beispielsweise für Urheberrechtsverstöße.

Die jetzt angenommene Regelung war im Rat von den Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen worden, die damit noch weit über den Vorschlag der Kommission hinaus wollten. Mehr dazu steht im Blog-Beitrag von Julia Reda, die für die Piratenpartei im Europa-Parlament arbeitet.